Tierhalter-Informationen

Wie Sie Ihre Katze zur Praxis transportieren sollten

Für viele Tiere stellt der Transport zu der Tierarztpraxis maximalen Stress und Angst dar. Auch für den Katzenhalter ist der Transport kompliziert. Hier haben wir einige Tipps für den Transport Ihres Tieres zusammengestellt:

Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht

Ab Juli 2012 gilt in Osnabrück die Kennzeichnung- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Jeder Katzenhalter, der seinem Tier Freigang gewährt, muss die Katze bis zum 7. Monat kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen.

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, welche Vergütungen (für Leistungen) und Entgelte (für Arzneimittel- und Verbrauchsmaterialien) den Tierärzten zustehen. Die bundesweit gültige Rechtsvorschrift wurde zuletzt am 14.02.2020 aktualisiert. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Gebührenordnung:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Ihrem Tier die letzte Ehre erweisen

Der Abschied von einem geliebten Tier ist besonders schwer. Um Ihrem Tier eine ehrenhafte Bestattung bieten zu können, vermitteln wir Sie gerne an die Rosengarten-Tierbestattung. Das Kleintierkrematorium befindet sich in der Region Weser-Ems. Hier können Sie Ihrem Tier einen würdigen Abschied erweisen. Über weitere Möglichkeiten der Abschiedsnahme können Sie sich ebenfalls bei uns informieren.