Tierhalter-Informationen
Wie Sie Ihre Katze zur Praxis transportieren sollten
Für viele Tiere stellt der Transport zu der Tierarztpraxis maximalen Stress und Angst dar. Auch für den Katzenhalter ist der Transport kompliziert. Hier haben wir einige Tipps für den Transport Ihres Tieres zusammengestellt:
- Besorgen Sie sich einen geeigneten Transportkorb. Dieser sollte nicht zu klein sein, damit sich die Katze darin ausstrecken, stehen und drehen kann. Man sollte den Korb vorne und von oben öffnen können und der obere Teil sollte abnehmbar sein.
- Besonders ungeeignet sind geflochtene Weidenkörbe, da sich die Tiere darin festkrallen können.
- In unserer Praxis sind geeignete Transportkörbe zur Ausleihe und gegen eine Pfandgebühr vorrätig.
- Gewöhnen Sie Ihr Tier rechtzeitig vor dem Tierarztbesuch an die Transportbox. Trainieren Sie mit Ihrem Tier – optimal ist ein langfristiges Training, wobei der Korb in die Wohnung integriert wird und für die Katze einen sicheren Schutzraum darstellt.
- Polstern Sie den Korb mit Decken oder Handtüchern aus, legen Sie ein Spielzeug, ein für die Katze angenehm riechendes Kleidungstück und einige Leckerlis hinein. So fühlt sich die Katze im Transportkorb wohl.
- Sobald Ihr Tier freiwillig in die Box hineingeht, belohnen Sie Ihren Liebling. Wenn es gerne hineingeht und sich in der Transportbox entspannt, können Sie hin und wieder die Tür schließen und den Korb kleine Strecken tragen und kurz damit Auto fahren.
- Besonders in den Tagen vor dem Besuch der Praxis sollte Ihr Tier täglich mit der Box positive Erlebnisse verbinden.
- Locken Sie Ihr Tier rechtzeitig in einen kleinen Raum und setzen Sie es liebevoll, geduldig und ohne Aufregung in den Korb. Imprägnieren Sie die Box mit angenehmen Gerüchen, wie Katzenminze oder Pheromonsprays. Ersparen Sie sich dadurch eine „Jagd“ durchs ganze Haus. Vor der Autofahrt sollten Sie Ihrem Tier ca. 2 Stunden kein Futter geben.
- Stellen Sie den Korb erhöht auf eine Ablage. Katzen beobachten gerne ihre Umwelt und fühlen sich dadurch sicherer.
- Auf dem Untersuchungstisch lassen wir das Tier zuerst selbst die Umwelt erkunden – wir öffnen die Tür der Box und warten kurz, ob es von selbst herauskommt. Währenddessen beschäftigen wir uns mit der Aufnahme der Daten für die Behandlung.
- Sobald das Tier herausgekommen ist, schließen wir die Box, damit die Katze sich nicht umdrehen und wieder verkriechen kann.
- Auf dem Behandlungstisch kraulen Sie das Tier am Kopf und richten sich nach den Anweisungen des Praxispersonals.
- Zurück in der heimischen Wohnung können andere vorhandene Tiere dem Patienten mitunter ablehnend entgegentreten, da das Tier einen fremden Geruch aus der Praxis mitbringt.
- Um dem entgegenzuwirken, bringen Sie Ihr Tier zuerst in einen separaten Raum und reiben Sie es mit Textilien des hauseigenen Geruchs ab.
- Gleichzeitig ist der Einsatz von Pheromonen sinnvoll und eine schrittweise Wiedereingewöhnung kann erfolgen.
Wenn Ihre Katze in die Transportbox kotet oder uriniert, ist das ein Zeichen für maximalen Stress. In diesem Zustand kann Ihr Tier keine positiven Erfahrungen machen und es ist zu überlegene, angstlösende oder gegen Reisekrankheiten wirkende Medikamente einzugeben. Sie können auch einen Hausbesuch vereinbaren. Jedoch ist bei einem Hausbesuch zu beachten, dass Sie Ihr Tier vorher in einen kleinen Raum locken und optimalerweise in eine Transportbox setzen, um eine große Aufregung beim Eintreffen des Tierarztes zu vermeiden. Außerdem können nicht alle Untersuchungen, wie in der Praxis, durchgeführt werden. Gehen Sie stets ruhig und behutsam mit Ihrer Katze um. Bewegen Sie sich langsam, reden Sie mit leiser Stimme und nähern Sie sich dem Tier nicht frontal. Der Aufwand für das Transportboxentraining lohnt sich langwierig und es macht Ihnen und Ihrer Katze den Tierarztbesuch wesentlich leichter!
Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht
Ab Juli 2012 gilt in Osnabrück die Kennzeichnung- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Jeder Katzenhalter, der seinem Tier Freigang gewährt, muss die Katze bis zum 7. Monat kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, welche Vergütungen (für Leistungen) und Entgelte (für Arzneimittel- und Verbrauchsmaterialien) den Tierärzten zustehen. Die bundesweit gültige Rechtsvorschrift wurde zuletzt am 14.02.2020 aktualisiert. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Gebührenordnung:
Ihrem Tier die letzte Ehre erweisen
Der Abschied von einem geliebten Tier ist besonders schwer. Um Ihrem Tier eine ehrenhafte Bestattung bieten zu können, vermitteln wir Sie gerne an die Rosengarten-Tierbestattung. Das Kleintierkrematorium befindet sich in der Region Weser-Ems. Hier können Sie Ihrem Tier einen würdigen Abschied erweisen. Über weitere Möglichkeiten der Abschiedsnahme können Sie sich ebenfalls bei uns informieren.