Sachkundenachweis

Sachkundeprüfung für Hundehalter – alles kein Hexenwerk

Im Leben begegnen wir vielen Prüfungen. Jede Prüfung erlaubt es uns, eine neue Qualifikation und eine neue Fähigkeit auszuüben und anerkennen zu lassen. Der Sachkundenachweis ist eine Prüfung mit einem theoretischen und praktischen Teil, in dem der Hundebesitzer Fragen zum Umgang und zur Haltung des Hundes beantworten muss. Haben Sie Angst vor einer Prüfung? Machen Sie sich keine Sorgen – die Sachkundeprüfung ist  kein Hexenwerk.

Die Sachkundeprüfung

Der D.O.Q.-Test 2.0 ist eine Sachkundeprüfung über den Umgang mit Hunden und deren Verhalten. Er ist bundesweit einheitlich geregelt und wendet sich sowohl an Hundehalter als auch an Hundeinteressierte. Bei dem Test erlangen Sie vor dem Kauf eines Tieres ein umfangreiches Wissen über die Hundehaltung, das Hundeverhalten und die Hundebedürfnisse und können mit Ihrem Hund gesellschaftsfähig in der Öffentlichkeit auftreten.

Abnahme der Prüfung bei der Kleintierpraxis Schwebke

Frau Dr. Petra Schwebke ist von der „Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V.“ und nach dem Niedersächsischen Hundesgesetz (NHundG) als Sachprüferin anerkannt und zertifiziert. Unsere Kleintierpraxis ist ein qualifiziertes D.O.Q-Center, das zur Abnahme des theoretischen und praktischen Prüfungsteils berechtigt ist. Außerdem können Sie bei uns den seit 2013 geltenden Sachkundenachweis für Niedersachsen, der ähnlich dem D.O.Q. Test ist, ablegen. Darüber hinaus haben wir die Berechtigung, den Sachkundenachweis für Nordrhein-Westfalen nach §11 Landeshundegesetz abzunehmen.

Gesetze und Verpflichtungen für Hundehalter

Niedersächsische Hundegesetz

Seit dem 01. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Hundegesetz in Kraft getreten, das besagt, dass alle Hundehalter ihren Hund bis zum 6. Monat chippen und registrieren sowie eine Hundehaftpflicht für den Hund abschließen müssen. Außerdem gilt für Ersthundehalter das Ablegen einer Sachkundeprüfung.